Mobbing am Arbeitsplatz

Seit den 90-er Jahren verbreitet sich der Begriff „Mobbing“ zunehmend und ist durch öffentliche und wissenschaftliche Diskussionen zwischenzeitlich ein dem Volksmund geläufiger Begriff. Dieser beschreibt ein Phänomen, das ebenso schwer greifbar wie auch gleichwohl ernst zu nehmen ist.

Bei Mobbing handelt es sich um ein sozial inadäquates, dauerhaftes, oftmals sogar strafrechtlich relevantes bzw. illegales Verhalten, das sich nicht nur in Schulen oder im Rahmen von Internetplattformen (Cybermobbing) immer häufiger wiederfindet, sondern sich inzwischen auch in der Arbeitswelt etabliert hat.

Am Anfang einer Mobbingproblematik steht meist ein ungelöster oder schlecht bearbeiteter Konflikt zwischen zwei oder mehreren Personen. Mobbing richtet sich in der Regel gegen eine bestimmte Person und ist nicht etwa gleichzusetzen mit üblichen Meinungsverschiedenheiten auf Augenhöhe, die überall vorkommen können. Vielmehr definiert sich Mobbing insbesondere durch eine Machtungleichheit zwischen den Kontrahenten, bei dem der Betroffene sich dauerhaft in der unterlegenen Position befindet.

Lt. empirischen Studien ist Mobbing ein System und ein Verhaltensmuster und beschreibt demnach ein systematisches über einen längeren Zeitraum immer wieder kehrendes feindseliges Vorgehen einer Person gegen eine andere bestimmte Person mit dem Ziel oder dem Ergebnis, diese in ihrer Würde und ihrem sozialen Ansehen zu schädigen und letztlich in die Isolation zu drängen. Wie beim Stalking entwickelt sich eine Täter-Opfer-Beziehung, bei der die mobbingbetroffene Person psychisch bedrängt und demoralisiert wird, wodurch ungleiche Machtverhältnisse entstehen.

Man kann keine bestimmten Verhaltensweisen benennen oder in irgendeiner Form beschränken, die als Mobbing definiert oder identifiziert werden können. Mobbing kann allenfalls anhand einer Gesamtschau der jeweiligen Situation im Einzelfall festgemacht werden.

Mobbing bedeutet demnach die Zusammensetzung verschiedener Verhaltensweisen (Handlungen und/oder Äußerungen), die beständig wiederholt werden und bewusst oder unbewusst darauf angesetzt sind oder zumindest bewirken, dass die Zielperson, also der Mobbingbetroffene, dauerhaft und systematisch bspw. mittels Schikanen, Erniedrigungen und Drangsalierungen „vorgeführt“ wird. Das wiederum hat oft zur Folge, dass der Gemobbte in seinem sozialen Ansehen und seiner gesellschaftlichen Stellung geschädigt, herabgesetzt und ggf. sogar vollständig ausgegrenzt wird, womit er benachteiligt und schlechter gestellt wird, als vergleichbare Personen. Darunter leidet die betroffene Person meist so sehr, dass ihre Gesundheit massiven und manchmal sogar dauerhaften, nicht mehr reparablen Schaden nimmt.

Mobbing ist kein im deutschen Recht definierter Begriff und ist daher zunächst als solches rechtlich auch nicht ohne weiteres angreifbar. Jedoch beinhaltet Mobbing als systematische Benachteiligung meist Anteile von u. a. durch das GG (Grundgesetz) rechtlich geschützten Gütern, wie z. B. das Persönlichkeitsrecht oder die Gesundheit.

Am 18. August 2006 ist das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Kraft getreten. Mit diesem deutschen Bundesgesetz möchte der Gesetzgeber Benachteiligungen aus Gründen

der Rasse
der ethnischen Herkunft
des Geschlechts
der Religion
der Weltanschauung
einer Behinderung
des Alters
oder der sexuellen Identität

entgegentreten und verhindern.

Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Da es sich bei Mobbing um systematische Benachteiligungen handelt, fällt eine solche Problematik zweifelsohne u. a. auch unter das AGG.

Fühlt sich ein Arbeitnehmer benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt, so steht ihm ein Beschwerderecht aus § 84 Abs. 1, S. 1 BetrVG bzw. aus § 13 Abs. 1 AGG zu.

In einem solchen Fall kann sich der Arbeitnehmer an die Beschwerdestelle gem. § 13 AGG im Unternehmen wenden. Jeder Arbeitgeber ist nach dem AGG verpflichtet, eine solche Beschwerdestelle einzurichten.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz ist es erforderlich, nicht nur die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten auszuloten, sondern auch eine tragfähige, zukünftige und vor allem zukunftsorientierte Lösung zu finden. Neben der rechtlichen Beratung erarbeite ich mit Ihnen Handlungsstrategien der Konfliktbewältigung bei Mobbing. Des Weiteren stehen Ihnen für die Begleitung bei der Konfliktbewältigung meine externen und im Bereich Mobbing geschulten und kompetenten Kooperationspartner zur Verfügung.

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