Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist Teil der Rechtsordnung und regelt die durch Arbeitsvertrag entstandenen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in das „Individualarbeitsrecht“, welches insbesondere die Beziehungen des einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber regelt und das „Kollektivarbeitsrecht“, das sich mit den Arbeitnehmern als Mitglied eines Kollektivs, z. B. Betriebsrat, beschäftigt.

Dadurch, dass es sich beim Arbeitsrecht um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, das in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt sowie durch Rechtsprechung und häufige Gesetzesänderungen für einen Nichtjuristen nur schwer überschaubar ist, kann in arbeitsrechtlichen Fragen eine fachlich kompetente und professionelle Beratung sinnvoll sein.

Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass – je nach Fragestellung – teils sehr kurze Fristen gelten. Bspw. muss die Zurückweisung einer Kündigung bei Vertretungsfragen unverzüglich erfolgen oder bei Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, sofern ein Arbeitnehmer dagegen vorgehen möchte. Auch sind für den Verfall von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis häufig nicht beachtete Ausschlussfristen die Ursache, da sie einem Nichtjuristen meist nicht geläufig sind.

Darüber hinaus gibt es unzählige Formvorschriften, deren Einhaltung für eine erfolgreiche Herangehensweise unerlässlich ist.

Das bedeutet, dass manchmal schnell und fachlich kompetent gehandelt werden muss, ohne dass unwissentlich Frist- oder Formfehler entstehen, die möglicherweise keine oder unerwünschte Rechtswirkungen entfalten.

Im Individualarbeitsrecht gehören zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit:

Kündigungsschutzverfahren
Kündigung
Kündigungsfristen
Gefährdungsbeurteilung
Massenentlassungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Aufhebungsvereinbarungen
Abwicklungsverträge

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Gehaltsansprüche
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Urlaub
Urlaubsabgeltung
Abmahnung
Elternzeit
Mutterschutz
Schwerbehindertenrecht
Verfahren vor dem Integrationsamt
Arbeitsschutzrecht
Sperrzeit
Teilzeit- und Befristungsrecht
Leitende Angestellte
Beamtenrecht
Versetzung
Weisungsrecht
Zeugnis

Betriebsstilllegung
Betriebsübergang gem. § 613 a BGB
Umwandlung des Betriebs

AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Compliance
Due Diligence

Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich als Fachanwältin Ansprechpartnerin in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts und des Personalvertretungsgesetztes. Hierzu gehören insbesondere:

Beratung und Vertretung
– in allen Ausschüssen
– bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
– im Einigungsstellenverfahren

Führen von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
Erstellung von Betriebsvereinbarungen

Ich vertrete Sie persönlich vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit und vor dem Bundes-arbeitsgericht.

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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit.

Sie erreichen uns
telefonisch unter +49 611 3600 730 4
oder per E-Mail unter info@RECHTprofessionell.de

RHL ANWALTSKANZLEI
Renate Hengstler-Lindenthal
RECHTSANWÄLTIN – FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT – MEDIATORIN
Ihre Fachkanzlei im Herzen von Wiesbaden

ÖFFNUNGSZEITEN
MONTAG – FREITAG
 9.00 h – 12.00 h
14.00 h – 17.00 h

Persönliche Gesprächstermine in meiner Kanzlei können nur nach Vereinbarung erfolgen.